DAS NEUE
IT-SICHERHEITS-
GESETZ 2.0
JETZT SIND SIE IN DER PFLICHT!
JETZT SIND SIE IN
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DAS NEUE
IT-SICHERHEITS-
GESETZ 2.0
JETZT SIND SIE
IN DER PFLICHT
FRAGEN
Was genau umfasst das IT-SiG 2.0? Welche Anforderungen müssen Ihre technologischen Lösungen künftig abdecken können, um den Vorgaben des BSI zu entsprechen?
Haben Sie alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen getroffen, um sicherheitsrelevante Ereignisse protokollieren, erkennen und darauf reagieren zu können?
Ist Ihre IT-Infrastruktur ausreichend geschützt und können Sie dies gegenüber dem BSI umfassend nachweisen?
Diese und weitere Fragen beantwortet der kompakte Leitfaden von Fullhouse IT. Als etablierter IT-Dienstleister und professioneller Managed-Service-Provider stehen wir Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch zu diesem Thema zur Verfügung.
Seit 01. Mai 2023 sind KRITIS-Betreiber gemäß dem zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0, IT-SiG 2.0) dazu verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung und Angriffsabwehr einzusetzen und dies gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen.
FRAGEN
Was genau umfasst das IT-SiG 2.0? Welche Anforderungen müssen Ihre technologischen Lösungen künftig abdecken können, um den Vorgaben des BSI zu entsprechen?
Haben Sie alle gesetzlich erforderlichen Maßnahmen getroffen, um sicherheitsrelevante Ereignisse protokollieren, erkennen und darauf reagieren zu können?
Ist Ihre IT-Infrastruktur ausreichend geschützt und können Sie dies gegenüber dem BSI umfassend nachweisen?
Diese und weitere Fragen beantwortet der kompakte Leitfaden von Fullhouse IT. Als etablierter IT-Dienstleister und professioneller Managed-Service-Provider stehen wir Ihnen auch gerne für ein persönliches Gespräch zu diesem Thema zur Verfügung.
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